de:docs:med:bestandsverwaltung

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 Die individuelle Einstellung erfolgt über Informations-Sammlung des Bewohners. Die individuelle Einstellung erfolgt über Informations-Sammlung des Bewohners.
  
-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Informationen ➡️ Funktionen ➡️ Grunddaten ändern ➡️ Bestandsverwaltung aktiviert**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Informationen ➡️ Funktionen ➡️ Grunddaten ändern ➡️ Bestandsverwaltung aktiviert**
  
 {{ :de:docs:med:indivi-bestand-an-aus.gif?nolink |}} {{ :de:docs:med:indivi-bestand-an-aus.gif?nolink |}}
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     * Startseite ➡️ Stellplan drucken     * Startseite ➡️ Stellplan drucken
   * bei den Verordnungen   * bei den Verordnungen
-    * Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Verordnungen+    * Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Verordnungen
   * im Vorratsverzeichnis   * im Vorratsverzeichnis
-    * Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Vorräte+    * Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Vorräte
  
 Laut [[https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer#Anpassung_an_die_EU-Richtlinie_2011.2F62.2FEU|EU-Richtlinie 2011/62/EU]] müssen weitere Massnahmen zur Fälschungssicherheit bei Medikamenten ergriffen werden. Daher wird das bisherige PZN Verfahren durch die Einführung der [[http://www.ifaffm.de/de/ifa-codingsystem.html|PPN (Pharmacy Product Number)]] ersetzt werden. Die neuen Codes enthalten dann zusätzlich noch Chargen Nummern und Verfallsdaten. Dadurch müssen wir das in Zukunft nicht mehr von Hand eingeben. Allerdings wird mit einer Einführung erst im Jahr 2017 gerechnet. Laut [[https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer#Anpassung_an_die_EU-Richtlinie_2011.2F62.2FEU|EU-Richtlinie 2011/62/EU]] müssen weitere Massnahmen zur Fälschungssicherheit bei Medikamenten ergriffen werden. Daher wird das bisherige PZN Verfahren durch die Einführung der [[http://www.ifaffm.de/de/ifa-codingsystem.html|PPN (Pharmacy Product Number)]] ersetzt werden. Die neuen Codes enthalten dann zusätzlich noch Chargen Nummern und Verfallsdaten. Dadurch müssen wir das in Zukunft nicht mehr von Hand eingeben. Allerdings wird mit einer Einführung erst im Jahr 2017 gerechnet.
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-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Verordnungen ➡️ Medikamente einbuchen**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Verordnungen ➡️ Medikamente einbuchen**
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-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Vorräte ➡️ Medikamente einbuchen**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Vorräte ➡️ Medikamente einbuchen**
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 === Ablauf === === Ablauf ===
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 ====== Betäubungsmittel (BTM) ====== ====== Betäubungsmittel (BTM) ======
 +Stichwort: btmax1
 +
 Die BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) ist die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln. Die Medikamente, um die es hier geht sind meist sehr starke Schmerzmittel oder Substitutionspräparate, die in der Suchttherapie eingesetzt werden. Wir nennen sie im Alltag meist BTMs. Bei allen BTMs besteht ein hohes Suchtpotential. Die BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) ist die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln. Die Medikamente, um die es hier geht sind meist sehr starke Schmerzmittel oder Substitutionspräparate, die in der Suchttherapie eingesetzt werden. Wir nennen sie im Alltag meist BTMs. Bei allen BTMs besteht ein hohes Suchtpotential.
  
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 {{ :de:docs:med:btm-opde-0914.png?nolink |}} {{ :de:docs:med:btm-opde-0914.png?nolink |}}
 +
 +{{:de:docs:med:btmrezept-neu-2.png?direct&200 |}}
  
 Bei uns in der Einrichtung haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, dieses Dokument beidseitig auf einem Farb-Laser auszudrucken. Wir verwenden dazu weißes 160g Papier. Bei uns in der Einrichtung haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, dieses Dokument beidseitig auf einem Farb-Laser auszudrucken. Wir verwenden dazu weißes 160g Papier.
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 <blockquote>__Es gilt immer:__ Ändert sich die Verordnung (also die zugehörige Verordnungsnummer in OPDE), dann muss auch ein neues Blatt angefangen werden. Die laufende Blatt Nummer (oben rechts)  wird um 1 hochgezählt.</blockquote> <blockquote>__Es gilt immer:__ Ändert sich die Verordnung (also die zugehörige Verordnungsnummer in OPDE), dann muss auch ein neues Blatt angefangen werden. Die laufende Blatt Nummer (oben rechts)  wird um 1 hochgezählt.</blockquote>
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-{{ :de:docs:med:btmrezept-neu-2.png?nolink |}} 
  
   * **Bei festen Darreichungsformen:** In diesem einfachen Fall gilt, dass ein neues Blatt immer dann angefangen wird, wenn es voll geschrieben wurde.   * **Bei festen Darreichungsformen:** In diesem einfachen Fall gilt, dass ein neues Blatt immer dann angefangen wird, wenn es voll geschrieben wurde.
   * **Bei flüssigen Darreichungsformen:** Hierbei hat es sich nach unserer Erfahrung bewährt, dass für jede neue Flasche auch ein neues Blatt angefangen wird. Das bedeutet, wenn die Flasche leer ist, dann wird auch das laufende Blatt abgeschlossen. Hält die Flasche länger als das Blatt, werden natürlich die üblichen Überträge gemacht.   * **Bei flüssigen Darreichungsformen:** Hierbei hat es sich nach unserer Erfahrung bewährt, dass für jede neue Flasche auch ein neues Blatt angefangen wird. Das bedeutet, wenn die Flasche leer ist, dann wird auch das laufende Blatt abgeschlossen. Hält die Flasche länger als das Blatt, werden natürlich die üblichen Überträge gemacht.
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 +Auch wenn diese Regeln im ersten Moment unnötig kompliziert erscheinen, so wird eine spätere Nachkontrolle dadurch sehr erleichtert.
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 +Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass ein BTM bei einem Bewohner in **mehreren Verordnungen** benutzt wird. Zum Beispiel bei einer Regelverodnung, die um zusätzliche Bedarfsverordnungen erweitert wurde. In diesem Fall sollten Sie einfach ein Blatt für alle beteiligten Verordnungen führen, sonst ist das hinterher zu verwirrend. Schreiben Sie dann auch beide Verordnungsnummern in die Zelle 6. (wie auf der Abbildung zu Beginn dieser Seite dargestellt.)
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 +==== Kontrolle von flüssigen BTMs mittels Gewichtsmessung ====
 +Wie bereits weiter oben beschrieben ist bei den flüssigen BTMs ohne Tropfendispenser die Dosierung mittels einer Laborpipette nötig. Damit es hinterher nicht zu Abweichungen zwischen den Berechnungen auf dem BTM Blatt und dem tatsächlichen Füllstand der Flasche kommt, haben wir zusätzlich als Kontrolle eine Gewichtsmessung eingeführt. Wir verwenden zum Wiegen eine elektronische Briefwaage. Diese Geräte kosten um die €30,- bei  den üblichen Online Versendern.
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 +Das läuft dann wie folgt ab:
 +
 +  - Bei jeder **neuen Flasche** ermitteln Sie das **Anfangsgewicht**. Wiegen Sie nur die Flasche selbst, mit dem Verschluss (ohne Schachtel oder Beipackzettel). Wichtig ist, dass **immer auf die gleiche Weise gewogen** wird. Das Anfangsgewicht schreiben Sie in die Zeile, in der auch der Eingang der neuen Flasche vermerkt wird.
 +  - **Nach jeder Entnahme** wiegen Sie die Flasche (in beschriebener Weise) erneut. Dann schreiben Sie das Gewicht in dieselbe Zeile (Spalte 20), in der Sie auch die Entnahme eingetragen haben.
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 +Anhand der **Gewichtsdifferenz** zur jeweils vorherigen Zeile merken Sie sehr schnell falls jemand bei einem Entnahmevorgang zu viel oder zu wenig entnommen hat. Uns ist aufgefallen, dass die neuen, ungeöffneten Flaschen jeweils deutliche Gewichtsunterschiede aufweisen. Daher ist es nötig, dass Sie jede Flasche bei Erhalt neu wiegen. Sie können **nicht** das Anfangsgewicht von einer **vorherigen Lieferung** heranziehen.
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 +==== Wenn die Flasche rechnerisch leer ist ====
 +Auch dieses Phänomen haben wir oft beobachtet. Selbst wenn alle Entnahmen exakt und die Gewichtsdifferenzen absolut nachvollziehbar sind, bleibt fast immer etwas in der Flasche übrig. Diese Menge dürfte aber rechnerisch gar nicht da sein. Wir gingen bisher davon aus, dass die Hersteller der Medikamente etwas mehr abfüllen, damit die Flasche ganz sicher genug Inhalt hat. Und wie sich bei den Recherchen unseres Apothekers ergaben stimmt das auch. Der Hersteller füllt bis zu 2% mehr ab und geht dann davon aus, dass dieser Überschuss wieder eingebucht und dann verabreicht wird.
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 +Weil aber die Handhabung der BTMs so heikel ist, geben wir in diesen Fällen die Flasche an den Apotheker zurück und lassen den Rest-Inhalt dort entsorgen.
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 +==== Zum Abschluss ====
 +Beim Tod eines Patienten dürfen die BTMs nicht den Angehörigen übergeben werden. Hier spielt das Erbrecht oder Eigentum keine Rolle. Diese BTMs müssen unbedingt an die Apotheke oder den Arzt zurück gegeben werden. Diese Rückgabe muss mit Stempel, Datum und Unterschrift (vom Arzt oder Apotheker) auf dem letzten BTM Blatt bestätigt werden. Gleiches gilt für **abgesetzte** BTMs.
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 +Falls die betreute Person auszieht, dann müssen Sie den verordneten Arzt fragen, was mit den noch vorhandenen BTMs geschehen soll. Wenn Sie diese (auf Arztanordnung) Jemandem mitgeben sollen, dann muss die exakte, übergebene Menge von dieser Person mit Datum und Unterschrift schriftlich bestätigt werden. Am besten erfolgt die Übergabe unter Zeugen, die ebenfalls mit ihrer Unterschrift bestätigen. Das kann alles auf dem letzten BTM Blatt unterschrieben werden. Geben Sie **niemals** die beschriebenen BTM Blätter aus der Hand. Alle BTM Aufzeichnungen müssen **mindestens 3 Jahre** nach der letzten Eintragung aufbewahrt werden. **Somit müssen diese Dokumente in der Einrichtung verbleiben.**