de:docs:med:bestandsverwaltung

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de:docs:med:bestandsverwaltung [2016/07/29 12:29] opdeadminde:docs:med:bestandsverwaltung [2018/08/28 09:53] opdeadmin
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 Die individuelle Einstellung erfolgt über Informations-Sammlung des Bewohners. Die individuelle Einstellung erfolgt über Informations-Sammlung des Bewohners.
  
-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Informationen ➡️ Funktionen ➡️ Grunddaten ändern ➡️ Bestandsverwaltung aktiviert**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Informationen ➡️ Funktionen ➡️ Grunddaten ändern ➡️ Bestandsverwaltung aktiviert**
  
 {{ :de:docs:med:indivi-bestand-an-aus.gif?nolink |}} {{ :de:docs:med:indivi-bestand-an-aus.gif?nolink |}}
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     * Startseite ➡️ Stellplan drucken     * Startseite ➡️ Stellplan drucken
   * bei den Verordnungen   * bei den Verordnungen
-    * Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Verordnungen+    * Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Verordnungen
   * im Vorratsverzeichnis   * im Vorratsverzeichnis
-    * Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Vorräte+    * Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Vorräte
  
 Laut [[https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer#Anpassung_an_die_EU-Richtlinie_2011.2F62.2FEU|EU-Richtlinie 2011/62/EU]] müssen weitere Massnahmen zur Fälschungssicherheit bei Medikamenten ergriffen werden. Daher wird das bisherige PZN Verfahren durch die Einführung der [[http://www.ifaffm.de/de/ifa-codingsystem.html|PPN (Pharmacy Product Number)]] ersetzt werden. Die neuen Codes enthalten dann zusätzlich noch Chargen Nummern und Verfallsdaten. Dadurch müssen wir das in Zukunft nicht mehr von Hand eingeben. Allerdings wird mit einer Einführung erst im Jahr 2017 gerechnet. Laut [[https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer#Anpassung_an_die_EU-Richtlinie_2011.2F62.2FEU|EU-Richtlinie 2011/62/EU]] müssen weitere Massnahmen zur Fälschungssicherheit bei Medikamenten ergriffen werden. Daher wird das bisherige PZN Verfahren durch die Einführung der [[http://www.ifaffm.de/de/ifa-codingsystem.html|PPN (Pharmacy Product Number)]] ersetzt werden. Die neuen Codes enthalten dann zusätzlich noch Chargen Nummern und Verfallsdaten. Dadurch müssen wir das in Zukunft nicht mehr von Hand eingeben. Allerdings wird mit einer Einführung erst im Jahr 2017 gerechnet.
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-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Verordnungen ➡️ Medikamente einbuchen**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Verordnungen ➡️ Medikamente einbuchen**
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-**Startseite ➡️ Bewohner auswählen ➡️ Vorräte ➡️ Medikamente einbuchen**+**Startseite ➡️ BewohnerIn auswählen ➡️ Vorräte ➡️ Medikamente einbuchen**
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 === Ablauf === === Ablauf ===
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 ====== Betäubungsmittel (BTM) ====== ====== Betäubungsmittel (BTM) ======
 +Stichwort: btmax1
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 Die BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) ist die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln. Die Medikamente, um die es hier geht sind meist sehr starke Schmerzmittel oder Substitutionspräparate, die in der Suchttherapie eingesetzt werden. Wir nennen sie im Alltag meist BTMs. Bei allen BTMs besteht ein hohes Suchtpotential. Die BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung) ist die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln. Die Medikamente, um die es hier geht sind meist sehr starke Schmerzmittel oder Substitutionspräparate, die in der Suchttherapie eingesetzt werden. Wir nennen sie im Alltag meist BTMs. Bei allen BTMs besteht ein hohes Suchtpotential.
  
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 {{ :de:docs:med:btm-opde-0914.png?nolink |}} {{ :de:docs:med:btm-opde-0914.png?nolink |}}
 +
 +{{:de:docs:med:btmrezept-neu-2.png?direct&200 |}}
  
 Bei uns in der Einrichtung haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, dieses Dokument beidseitig auf einem Farb-Laser auszudrucken. Wir verwenden dazu weißes 160g Papier. Bei uns in der Einrichtung haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, dieses Dokument beidseitig auf einem Farb-Laser auszudrucken. Wir verwenden dazu weißes 160g Papier.
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 <blockquote>__Es gilt immer:__ Ändert sich die Verordnung (also die zugehörige Verordnungsnummer in OPDE), dann muss auch ein neues Blatt angefangen werden. Die laufende Blatt Nummer (oben rechts)  wird um 1 hochgezählt.</blockquote> <blockquote>__Es gilt immer:__ Ändert sich die Verordnung (also die zugehörige Verordnungsnummer in OPDE), dann muss auch ein neues Blatt angefangen werden. Die laufende Blatt Nummer (oben rechts)  wird um 1 hochgezählt.</blockquote>
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-{{ :de:docs:med:btmrezept-neu-2.png?nolink |}} 
  
   * **Bei festen Darreichungsformen:** In diesem einfachen Fall gilt, dass ein neues Blatt immer dann angefangen wird, wenn es voll geschrieben wurde.   * **Bei festen Darreichungsformen:** In diesem einfachen Fall gilt, dass ein neues Blatt immer dann angefangen wird, wenn es voll geschrieben wurde.