Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege
Am 17.12.2018 wurden durch die zuständigen Institutionen (GKV-Spitzenverband usw.) neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die sog. „MDK-Prüfungen“ in Pflegeheimen beschlossen.
Diese Richtlinien werden ab dem 01.11.2019 angewandt. Neben der Abkehr von dem bisherigen System der Pflegenoten ist dort auch die Ermittlung von Qualitätsindikatoren vorgesehen.
Dabei handelt es sich um bestimmte Kennzahlen, die sich aus den Pflegemaßnahmen über einen Zeitraum von 6 Monaten ergeben. Diese Kennzahlen werden dann bei einer (noch einzurichtenden) Prüfinstitution nach § 113 Absatz 1b SGB XI (Datenauswertungsstelle - DAS), eingereicht und dienen bei der Qualitätsprüfung als Grundlage.
Die Datensammlung ist recht umfangreich. Zur Zeit arbeite ich daran, diese Anforderungen mit OPDE umzusetzen. Seitens des MDS ist noch nicht alles bis ins Detail geklärt. Aber ich möchte Sie hier in den nächsten Wochen über die Implementation in OPDE informieren.
Bei der Umsetzung arbeite ich das folgende Dokument ab: „Anlage 3 der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege“. Und hier insbesonders die Tabelle 1 ab Seite 10 der Anlage 3: „Variablen zur Erfassung von Versorgungsergebnissen“